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   RG, 23.04.1928 - VI 296/27   

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https://dejure.org/1928,55
RG, 23.04.1928 - VI 296/27 (https://dejure.org/1928,55)
RG, Entscheidung vom 23.04.1928 - VI 296/27 (https://dejure.org/1928,55)
RG, Entscheidung vom 23. April 1928 - VI 296/27 (https://dejure.org/1928,55)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Setzt die Übernahme von unbeweglichen Gegenständen nach § 186 HGB. den Abschluß formgerechter Verträge voraus? 2. Welche Anforderungen sind an die Zustimmung der Generalversammlung zu Verträgen im Sinne des § 207 HGB. zu stellen? 3. Zur Frage der Umdeutung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktiengesellschaft; Sachübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 99
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Zwar hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung für Übernahmevereinbarungen verlangt, daß im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung die feste Absicht und aufgrund - wenn auch rechtsunverbindlich - getroffener Abmachungen die sichere Aussicht bestand, daß Gegenstände in die Gesellschaft eingebracht würden (RGZ 121, 99, 102; 157, 213, 224; 167, 99, 108; vgl. auch KG JW 1924, 199; 1932, 2670).
  • BGH, 18.02.2008 - II ZR 132/06

    Rheinmöve

    Die Vorschrift stellt - als Reaktion auf eine anders lautende Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 121, 99, 102 f.) - lediglich klar, dass ein bei der Gründung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG unwirksam abgeschlossenes Geschäft im Rahmen des § 52 AktG wirksam neu abgeschlossen werden kann (vgl. MünchKommAktG/Pentz 2. Aufl. § 52 Rdn. 69; Großkomm.z.AktG/Priester 4. Aufl. § 52 Rdn. 103).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZR 176/05

    Einbringung eines Warenlagers durch einen Gründungsaktionär; Aufspaltung in

    Tut er dies - wie im vorliegenden Fall die Gründer der Schuldnerin trotz Vereinbarung einer Sachübernahme des Warenlagers (vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Absprache: RGZ 121, 99, 102; RGZ 167, 99, 108; Pentz aaO § 27 Rdn. 62; eingehend Röhricht aaO § 27 Rdn. 117 m.w.Nachw.) - nicht, so steht ihm ein Wahlrecht hinsichtlich der daraus resultierenden Rechtsfolgen im Sinne einer Beschränkung der Unwirksamkeit auf das isolierte Sachübernahmegeschäft nicht zu.
  • OLG München, 10.05.2012 - 14 U 2175/11

    Aktiengesellschaft: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der

    Die Kommentarliteratur bezieht sich stattdessen auf Entscheidungen des Reichsgerichts aus der Zeit zwischen 1911 und 1935 (RGZ 77, 71, Urteil vom 25.09.1911; RGZ 107, 161, 166 ff., Urteil vom 20.02.1923; RGZ 121, 99, 106, Urteil vom 23.04.1928 und RGZ 149, 385, 400, Urteil vom 13.12.1935).
  • BGH, 10.01.1994 - II ZR 11/93
    Die schon auf Entscheidungen des Reichsgerichts (vgl. RGZ 121, 99; BGHZ 28, 314) zurückführbare Lehre von der verdeckten Sacheinlage hat der II. Zivilsenat in seinem am 15.1.1990 in dieser Sache erlassenen Revisionsurteil gegen in der neueren Literatur erhobene Bedenken (vgl. Wilhelm, ZHR 152, 333ff.; Loos, AG 1989, 381ff.; Meilicke, Die "verschleierte" Sacheinlage, 1989, 37ff.) verteidigt (BGHZ 110, 47ff.) und diese Rechtsprechung in der Folgezeit mehrfach bestätigt (Henze, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Aktienrecht, 34ff. m.w.N.).
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